Mit diesem DGRL / PED Rechner können Sie eine erste Einstufung von Pumpen und kleinen Druckgeräten nach der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU vornehmen.
Für die Einstufung sind nicht nur der maximal zulässige Druck PS und das druckbeaufschlagte Volumen V entscheidend. Auch das verwendete Medium, die Fluidgruppe 1 oder 2 sowie die Unterscheidung zwischen Gas und Flüssigkeit beeinflussen die anzuwendenden Grenzwerte.
Bei Flüssigkeiten kommt zusätzlich der Dampfdruck bei der maximal zulässigen Temperatur TS ins Spiel. Liegt dieser entsprechend hoch, wird die Flüssigkeit bei der PED-Einstufung nach den Regeln für Gase und Dämpfe behandelt.
Der Rechner führt diese Angaben zusammen und zeigt neben dem Ergebnis auch die zugrunde liegenden Grenzwerte und das berechnete PS × V an. Damit lässt sich die Einstufung anhand der Richtlinie nachvollziehen.
Gerade bei kleinen Pumpen ist das druckbeaufschlagte Volumen häufig sehr gering. Deshalb führt das Produkt PS × V in vielen Fällen zu keiner Einstufung in die PED-Kategorien I bis IV.
Bei bestimmten Medien und hohen Drücken reicht diese Betrachtung jedoch nicht aus. Abhängig von Fluidgruppe, Aggregatzustand und Dampfdruck kennt die Druckgeräterichtlinie zusätzliche Grenzwerte. Ein kleines Volumen bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Gerät außerhalb einer weiteren PED-Betrachtung liegt.
Für die Fluidgruppe benötigt der Rechner die CLP-Einstufung des Mediums. Diese findet sich üblicherweise im Sicherheitsdatenblatt. Informationen zu einzelnen Stoffen können außerdem in der Stoffdatenbank der ECHA recherchiert werden.
Weiterführende Informationen:
ECHA – Informationen zur CLP-Einstufung
EUR-Lex – Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Hinweis: Der Rechner dient zur technischen Orientierung und ersetzt keine verbindliche Konformitätsbewertung. Insbesondere mögliche Ausnahmen für Pumpen und Maschinenteile müssen für das konkrete Gerät gesondert betrachtet werden.