DGRL / PED Rechner für Pumpen und Druckgeräte

DGRL / PED Rechner – schematische Pumpenschnittdarstellung mit drucktragender Huelle
Bekannten Stoff auswaehlen oder manuell klassifizieren.
Bei unbekannten Medien die CLP-Einstufung aus Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts auswaehlen.
Bei Gasen nicht erforderlich; bei Fluessigkeiten bei der maximal zulässigen Temperatur TS eingeben.

Hinweis: Der Rechner dient nur zur ersten Orientierung. Er bewertet die Behaelterlogik nach PED 2014/68/EU. Ausnahmen und Sonderfaelle, insbesondere fuer Pumpen/Maschinen nach Art. 1 Abs. 2 j), Baugruppen, Rohrleitungen, Sicherheitszubehoer sowie die konkrete Konformitaetsbewertung, muessen gesondert geprueft werden.

Mit diesem DGRL / PED Rechner können Sie eine erste Einstufung von Pumpen und kleinen Druckgeräten nach der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU vornehmen.

Für die Einstufung sind nicht nur der maximal zulässige Druck PS und das druckbeaufschlagte Volumen V entscheidend. Auch das verwendete Medium, die Fluidgruppe 1 oder 2 sowie die Unterscheidung zwischen Gas und Flüssigkeit beeinflussen die anzuwendenden Grenzwerte.

Bei Flüssigkeiten kommt zusätzlich der Dampfdruck bei der maximal zulässigen Temperatur TS ins Spiel. Liegt dieser entsprechend hoch, wird die Flüssigkeit bei der PED-Einstufung nach den Regeln für Gase und Dämpfe behandelt.

Der Rechner führt diese Angaben zusammen und zeigt neben dem Ergebnis auch die zugrunde liegenden Grenzwerte und das berechnete PS × V an. Damit lässt sich die Einstufung anhand der Richtlinie nachvollziehen.

PED-Einstufung ist mehr als Druck × Volumen

Gerade bei kleinen Pumpen ist das druckbeaufschlagte Volumen häufig sehr gering. Deshalb führt das Produkt PS × V in vielen Fällen zu keiner Einstufung in die PED-Kategorien I bis IV.

Bei bestimmten Medien und hohen Drücken reicht diese Betrachtung jedoch nicht aus. Abhängig von Fluidgruppe, Aggregatzustand und Dampfdruck kennt die Druckgeräterichtlinie zusätzliche Grenzwerte. Ein kleines Volumen bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Gerät außerhalb einer weiteren PED-Betrachtung liegt.

Für die Fluidgruppe benötigt der Rechner die CLP-Einstufung des Mediums. Diese findet sich üblicherweise im Sicherheitsdatenblatt. Informationen zu einzelnen Stoffen können außerdem in der Stoffdatenbank der ECHA recherchiert werden.

Weiterführende Informationen:
ECHA – Informationen zur CLP-Einstufung
EUR-Lex – Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Hinweis: Der Rechner dient zur technischen Orientierung und ersetzt keine verbindliche Konformitätsbewertung. Insbesondere mögliche Ausnahmen für Pumpen und Maschinenteile müssen für das konkrete Gerät gesondert betrachtet werden.

FAQ – Häufige Fragen zum Druckverlust berechnen

Was ist die Druckgeräterichtlinie DGRL / PED?

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU regelt die Auslegung, Herstellung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen. Sie wird auf Deutsch meist als DGRL und international als PED (Pressure Equipment Directive) bezeichnet.

Ihr Geltungsbereich beginnt grundsätzlich bei einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar. Welche Anforderungen anschließend gelten, hängt unter anderem von Druck, Volumen, Medium und Art des Druckgerätes ab.

Gilt die DGRL / PED auch für Pumpen?

Pumpen werden in der Richtlinie ausdrücklich erwähnt. Art. 1 Abs. 2 j) sieht eine Ausnahme für bestimmte Maschinen und Maschinenteile vor, wenn der Druck keinen wesentlichen Faktor für deren Konstruktion darstellt. Pumpen gehören zu den dort beispielhaft genannten Geräten.

Deshalb gilt weder pauschal „jede Pumpe fällt unter die PED“ noch „Pumpen sind grundsätzlich ausgenommen“. Die konkrete Konstruktion muss betrachtet werden.

Der Rechner nimmt diese konstruktive Entscheidung nicht automatisch vor, sondern zeigt zunächst die drucktechnische Einstufung.

Was ist der Unterschied zwischen Gas und Flüssigkeit?

Die PED verwendet für Gase und Flüssigkeiten unterschiedliche Grenzwerte. Gase und Dämpfe werden aufgrund ihrer Kompressibilität grundsätzlich strenger behandelt.

Eine Flüssigkeit wird dabei nicht zwangsläufig nach dem Flüssigkeitszweig eingestuft. Entscheidend ist zusätzlich ihr Dampfdruck bei der maximal zulässigen Temperatur TS.

Warum muss ich bei Flüssigkeiten den Dampfdruck angeben?

Liegt der Dampfdruck einer Flüssigkeit bei TS mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck, wird sie für die PED-Einstufung wie ein Gas bzw. Dampf behandelt.

Die relevante Grenze liegt damit bei ungefähr 1,513 bar absolut.

Wichtig ist deshalb der Dampfdruck bei TS, nicht beispielsweise pauschal der Dampfdruck bei Raumtemperatur.

Was bedeutet Fluidgruppe 1 oder Fluidgruppe 2?

Die PED teilt Medien anhand ihrer Gefahreneigenschaften in zwei Fluidgruppen ein. Die Zuordnung erfolgt auf Grundlage bestimmter Gefahrenklassen und -kategorien der europäischen CLP-Verordnung.

Vereinfacht enthält Fluidgruppe 1 bestimmte gefährlichere Medien, für die niedrigere PED-Grenzwerte gelten können. Die übrigen Medien gehören zur Fluidgruppe 2.

Der Rechner verwendet deshalb nicht einfach die Auswahl „gefährlich“ oder „ungefährlich“, sondern die CLP-Einstufung des Mediums.

Wo finde ich die CLP-Einstufung meines Mediums?

Die CLP-Einstufung findet sich normalerweise in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts. Dort stehen Bezeichnungen wie beispielsweise Flam. Gas 1, Flam. Liq. 2 oder Acute Tox. 2.

Für einzelne Stoffe können die verfügbaren Einstufungsinformationen außerdem über die ECHA recherchiert werden.

Ist ein Stoff bereits in der Datenbank unseres Rechners hinterlegt, wird die bekannte Einstufung automatisch übernommen.

Was bedeutet PS × V?

PS × V ist das Produkt aus dem maximal zulässigen Druck in bar und dem druckbeaufschlagten Volumen in Litern.

Beispielsweise ergibt sich bei:

PS = 100 bar und V = 0,1 l

ein Wert von:

PS × V = 10 bar·l

Dieser Wert ist ein wichtiges Kriterium für die PED-Einstufung. Er ist aber nicht das einzige Kriterium. Je nach Fluidgruppe und Gas-/Flüssigkeitszweig können zusätzlich reine Druckgrenzen gelten.

Was bedeutet „gute Ingenieurpraxis“ nach Art. 4 Abs. 3?

Druckgeräte, die unterhalb der entsprechenden Grenzen für die Kategorien I bis IV liegen, können unter Art. 4 Abs. 3 fallen. Sie müssen dann nach der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.

Das bedeutet nicht, dass keinerlei Anforderungen bestehen. Es bedeutet vielmehr, dass das Gerät nicht nach den Konformitätsbewertungsverfahren der PED-Kategorien I bis IV behandelt wird.

Was bedeuten die PED-Kategorien I, II, III und IV?

Die Kategorien I bis IV beschreiben ein zunehmendes Gefährdungsniveau. Kategorie I ist die niedrigste und Kategorie IV die höchste Kategorie.

Welche Kategorie erreicht wird, ergibt sich aus den Einstufungstabellen bzw. Diagrammen der PED. Entscheidend sind dabei unter anderem Fluidgruppe, Gas oder Flüssigkeit, PS und Volumen bzw. PS × V.

Mit steigender Kategorie ändern sich auch die Anforderungen an die Konformitätsbewertung.

Was ist ein Notified Body / eine Benannte Stelle?

Ein Notified Body, kurz NoBo, ist eine offiziell benannte unabhängige Stelle, die bei bestimmten Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt wird.

In Deutschland sind das entsprechend notifizierte Prüfstellen. Ob eine solche Stelle erforderlich ist und welche Aufgaben sie übernimmt, hängt von der PED-Kategorie und dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren ab.

PED-relevant bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jedes einzelne Gerät zu TÜV oder DEKRA gebracht werden muss.

Welchen Druck muss ich als PS eingeben?

PS ist der vom Hersteller festgelegte maximal zulässige Druck des Druckgerätes.

Bei einer Pumpe ist das besonders wichtig: Die von der Pumpe erzeugte Druckdifferenz kann wesentlich kleiner sein als der Druck, für den das Pumpengehäuse ausgelegt ist.

Eine Pumpe kann beispielsweise nur 2 bar Druckerhöhung erzeugen und trotzdem für einen maximal zulässigen Druck von 200 bar ausgelegt sein. Für die PED-Betrachtung ist deshalb nicht einfach die Förderhöhe bzw. Druckerhöhung der Pumpe einzutragen.